Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ist im April 2020 in Kraft getreten. Es regelt die Befugnisse der Polizei in M-V. Um darüber mehr zu erfahren, haben wir uns Mitglieder des Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AKJ) Greifswald ins Studio eingeladen.
In der 2. Sendung zum Thema sprechen wir mit einer Aktivistin über eine Verfassungsbeschwerde gegen das SOG M-V. Ihr erfahrt, welche Befugnisse die Bundespolizei und der Bundesnachrichtendienst durch das neue Gesetz haben. Und wir fragen: Welche Verbesserungen bräuchte es, um Missbrauch an den Befugnissen der Polizeigesetze vorzubeugen?
Hier erfahrt ihr mehr über die Arbeit des AKJ.
Schon 2019 haben wir uns in zwei VeRa Sendungen mit Polizeirechtsverschärfungen beschäftigt. Hier könnt ihr die erste und zweite Folge nachhören.